Fragwürdiges Urteil

Fragwürdiges Urteil: Raucherentwöhnung weiterhin keine Kassenleistung

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Tabakabhängige können die Kosten für Medikamente zur Entwöhnung nicht bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse geltend machen, so hat es das Bundessozialgericht entschieden. Die Begründung: Arzneimittel zur Raucherentwöhnung sind aus dem Leistungskatalog der GKV ausgeschlossen, das Behandlungsziel könne auch durch nichtmedikamentöse Maßnahmen erreicht werden. Dr. med. Ulf Ratje, Facharzt für Allgemeinmedizin, übt in seinem Kommentar herbe Kritik an diesem Urteil.