Kinder und Schwangere

Rauchverbot im Auto: Kinder haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit

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Während es in anderen europäischen Ländern bereits Regelungen zum Rauchverbot im Auto bei anwesenden Kindern gibt, wartet man in Deutschland noch vergebens.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach fordert den Bundesgesundheitsminister auf, trotz Querschüssen in der Ampel-Koalition am geplanten Rauchverbot in Autos festzuhalten, wenn Kinder oder Schwangere mit an Bord sind.

„Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, im Beisein von Kindern und Schwangeren in Autos nicht zu rauchen. Ist es für viele aber leider nicht. Deshalb braucht es ein gesetzliches Verbot, um diese besonders verletzlichen Personengruppen vor dem Passivrauchen zu schützen“, äußert sich der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) in einer Pressemitteilung. Die Bedenken der FDP, ein solches Verbot sei eine übermäßige Beschneidung der Freiheitsrechte, kann Dr. Fischbach nicht nachvollziehen. Schließlich gehe es um das Grundrecht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit. Entsprechende Gesetze gebe es z.B. in Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien oder Österreich.

Das Deutsche Kinderbulletin, eine Gruppe von Bildungs- und Sozialwissenschaftlern, Pädiatern und Journalisten, meldet: „Die Schadstoffbelastung im Auto durch Rauchen ist mit 2500 Mikrogramm Schadstoffen pro Kubikmeter um das Fünffache höher als in einer gut besuchten Raucherkneipe, die mit rund 500 Mikrogramm pro Kubikmeter belastet ist. Studien beweisen das eindeutig.“

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