Assistierter Suizid



DGP gibt Empfehlungen zur Suizidassistenz

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Festgelegte verbindliche „rote Linien“ dürfen keinesfalls überschritten werden .

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) wenden sich sterbenskranke Menschen wie auch deren Angehörige zunehmend mit Anfragen nach einem assistierten Suizid an Mitarbeitende in der Hospiz- und Palliativversorgung. Das sei vor allem seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (zur Suizidhilfe) im Februar 2020 deutlich spürbar.

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