Rückforderung ist nicht rechtens

Rückforderungsbescheid: KV verliert gegen Corona-Testcenter

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Laut einem aktuellen Urteil dürfen KVen Vergütungen nicht ohne ordnungsgemäße Prüfung der gesamten Dokumentation zurückfordern.

Die KV Berlin darf von einem Betreiber einer Corona-Teststelle trotz Mehrabrechnung keine gezahlte Vergütung zurückfordern.