Rückforderungsbescheid: KV verliert gegen Corona-Testcenter
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Die KV Berlin darf von einem Betreiber einer Corona-Teststelle trotz Mehrabrechnung keine gezahlte Vergütung zurückfordern.
Die KV Berlin darf von einem Betreiber einer Corona-Teststelle trotz Mehrabrechnung keine gezahlte Vergütung zurückfordern.