Softdrinksteuer in Großbritannien erfolgreich

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60 % der Getränkehersteller beurteilen die Zuckerabgabe inzwischen positiv.

2018 führte Großbritannien eine Steuer für Softdrinks ein. Nun passen sich Getränkehersteller an die Zuckervorgaben an.

Großbritannien erhebt seit April 2018 eine Softdrinksteuer. Diese beträgt umgerechnet 21 Cent pro Liter, wenn das Getränk 5 g oder mehr Zucker pro 100 ml enthält. Ab 8 g Zucker steigt sie auf 33 Cent. Der durchschnittliche Zuckergehalt in Softdrinks sank dadurch von 4,4 auf 2,9 g. In der Folge halbierte sich zudem der Absatz der mittel bis stark gezuckerten Getränke; der Verkauf von Wasser und zuckerarmen Getränken stieg an. 60 % der Getränkehersteller beurteilen die Zuckerabgabe inzwischen positiv, meldet die Deutsche Diabetes Gesellschaft.

Quelle: DDG – Pressemitteilung

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