Transplantationsgesetz

Organspende: Künftiger Blick ins Spenderregister ist Pflicht

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In Zukunft soll es abrufberechtigten Ärzt:innen obliegen, die Bereitschaft zur Spende aus dem OGR abzurufen.

Im ersten Quartal 2024 soll das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) seinen Betrieb aufnehmen. Bürger können dort ihren diesbezüglichen Willen dokumentieren. 

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