Sterbehilfe bleibt strittig
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Auch nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum berufsrechtlichen Sterbehilfeverbot sind nicht alle Fragen zum ärztlich begleiteten Suizid geklärt. Es soll Ärzten nur in Ausnahmefällen gestattet sein, Sterbewillige zu unterstützen, ohne mit einem Ordnungsgeld rechnen zu müssen.