Streit um Sonderbedarf: Freie Behandlungskapazitäten müssen fundiert ermittelt werden
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Bis vor das Bundessozialgericht musste ein Medizinisches Versorgungszentrum aus Hessen ziehen, um mehr Arbeitszeit für einen angestellten Krebsspezialisten abrechnen zu können. Der Zulassungsausschuss hatte die Erhöhung eines Sonderbedarfs von 20 auf 40 Stunden abgelehnt. Jetzt muss dieser noch einmal nachermitteln.
