Sturzgefahr in der Klinik – Besucher haben nicht immer Anspruch auf Schmerzensgeld

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Ein Krankenhaus muss Besucher auf Gefahren hinweisen.

Eine Besucherin stolpert im Krankenhausflur über eine Sitzgruppe und verletzt sich. Dafür gibt's kein Schmerzensgeld, entscheidet das Gericht.