Kursweiterbildung

Kursweiterbildung: Theorie trifft Praxis

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Es waren zähe gesundheitspolitische Verhandlungen in den Jahren 1989 bis 1992 um die Einführung einer Pflichtweiterbildung in Allgemeinmedizin als Niederlassungsvoraussetzung zum Hausarzt. Damit war das Ende des „Praktischen Arztes“ gekommen. Der damalige BPA (Berufsverband der Praktischen Ärzte – heute Hausärzteverband) setzte als Ausgleich für die Reduktion der bestehenden freiwilligen Weiterbildung in Allgemeinmedizin von 4 Jahren auf dann 3 Jahre Pflichtweiterbildung 240 Stunden Seminare als obligaten Bestandteil durch.