Urteil zur Anstellungsart: entweder Haus- oder Facharzt
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Im Angestelltenverhältnis kann ein Arzt ausschließlich hausärztlich oder fachärztlich tätig sein.
Im Angestelltenverhältnis kann ein Arzt ausschließlich hausärztlich oder fachärztlich tätig sein.