Verschärfte Aufsicht beim Vorstandssalär
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Eine geplante Gesetzesänderung, nach der Verträge von KV-Vorständen stärker von Aufsichtsbehörden kontrolliert werden sollen, wurde auf der KBV-Vertreterversammlung einstimmig zurückgewiesen. Dies sei allein Sache der Selbstverwaltung.