Zulassung zum Medizinstudium: Welche Studis braucht das Land?
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Das Bundesverfassungsgericht (BVG) zwingt mit seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2017 Bund und Länder zu einer Änderung des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium. Vom Tisch ist der Numerus Clausus für das Medizinstudium damit nicht, doch die derzeitigen Vorschriften zur Vergabe von Medizinstudienplätzen an staatlichen Hochschulen erklärte das BVG für teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Prof. Dr. Reinhold Klein, niedergelassener Allgemeinarzt und Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin an der TU München, kommentiert das Urteil.