Fall Högel: Klinikmitarbeiter wegen Verdachts auf Beihilfe zur Tötung vor Gericht
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Der Pfleger Niels Högel tötete an seiner Arbeitsstätte vorsätzlich Schutzbedürftige. Er wurde wegen Mordes verurteilt. Im Nachgang müssen sich ehemalige Mitarbeiter u.a. wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen verantworten.