Migräne in der Hausarztpraxis Migräne erkennen, behandeln und abrechnen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Wiederkehrende Kopfschmerzen oder andere migränetypische Symptome bedürfen einer präzisen Diagnostik. Und so wird diese abgerechnet. Wiederkehrende Kopfschmerzen oder andere migränetypische Symptome bedürfen einer präzisen Diagnostik. Und so wird diese abgerechnet. © fizkes – stock.adobe.com

Chronischer Kopfschmerz, Stress und kein wirksames Analgetikum mehr – bei Migräne zählt präzise Diagnostik. Ein Praxisfall zeigt, wie differenzialdiagnostisch vorgegangen wird, welche Therapie hilft und was bei der Abrechnung zu beachten ist.

Wiederkehrende Kopfschmerzen oder andere migränetypische Symptome bedürfen einer präzisen Diagnostik. Und so wird diese abgerechnet.

Eine 32 Jahre alte Reisebüroangestellte erscheint wegen häufig wiederkehrender Kopfschmerzen seit etwa einem Jahr unregelmäßig in der Praxis. Sie berichtet: Der Kopfschmerz tritt etwa zweimal im Monat auf und hält meist ein bis zwei Tage an. Die Schmerzpunkte lägen bilateral im Stirnbereich und seien manchmal von Nackenschmerzen begleitet. Zuletzt sei es zu Übelkeit und Erbrechen gekommen, weshalb sie sich jetzt Sorgen mache. Die Patientin erzählt, dass ihr Beruf grundsätzlich sehr stressig sei. Mit Ibuprofen hatte sie die Attacken einigermaßen im Griff. Jetzt verschaffe das Medikament aber kaum noch Erleichterung.

Entbudgetierung erstreckt sich nicht bis zur GOP 35100

Bei der körperlichen und neurologischen Untersuchung fällt nur eine leichte Verspannung der Halsmuskulatur und am Oberrand des Musculus trapezius auf. Trotz neurologischer Unauffälligkeit wird der Patientin zur weiteren differenzialdiagnostischen Abklärung innerhalb von zwei Wochen ein Termin bei einer neurologischen Praxis vermittelt. Aufgrund der Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars werden die GOP 03003 und 03008 unbudgetiert vergütet, die GOP 35100 nicht.

Da die neurologische Untersuchung keinen Anhaltspunkt für einen pathomorphologischen Prozess im zerebralen Bereich ergibt und auch der psychiatrische und psychosomatische Befund unauffällig ist, kann von einer einfachen Migräne ausgegangen werden. Die Patientin erhält eine Verordnung für Sumatriptan mit dem Hinweis, dass bei ersten Anzeichen für eine Attacke sofort 50 mg eingenommen werden sollten.

Kann damit keine ausreichende Beschwerdefreiheit erzeugt werden, wird der Einsatz des prophylaktisch wirksamen monoklonalen Antikörpers Erenumab in Betracht gezogen. Ihr wird ferner empfohlen, als Ausgleich für die berufliche Belastung mindestens einmal wöchentlich für etwa eine Stunde Ausdauersport zu betreiben. Beim Abrechnen ist zu beachten:

  • Die differenzialdiagnostisch wichtige psychosomatische Anamneseerhebung nach der GOP 35100 kann im Behandlungsfall mehrfach berechnet werden. Dabei muss zunächst nach ICD 10 keine F-Diagnose angegeben werden.
  • Ist zur therapeutischen Beratung ein längeres Gespräch erforderlich, kann die GOP 03230 je vollendete zehn Minuten mehrfach berechnet werden.
  • Bei der Migräne handelt es sich um eine chronische Erkrankung. War die Patientin bereits in kontinuierlicher hausärztlicher Betreuung, ist auch der Ansatz der GOP 03220/03221 möglich.
  • Die im hausärztlichen Bereich ebenfalls mögliche neurologische und psychiatrische Untersuchung kann nach GOÄ mit den Nrn. 800 und 801 berechnet werden.
  • Beim Einsatz von Fragebögen zur Erhebung der Schmerzintensität kann nach GOÄ die Nr. 857 zum Ansatz kommen.