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Analyse zeigt: EBM-Ziffern zur Palliativmedizin kaum angewendet

Autor: Anke Thomas, Foto: Thinkstock

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Seit dem 1.10.2013 sind die Leistungen der Versorgung von Palliativpatienten neu im EBM verankert worden. Sie werden jedoch kaum abgerechnet.

Zugegeben: Viele Patienten sind es nicht, die für die Abrechnung der neuen EBM-Nrn. 03370 bis 03373 infrage kommen. Dennoch verschenken Hausärzte hier häufig Geld, weiß AAC-Geschäftsführer Dr. Georg Lübben.

Das hat eine Analyse des Abrechnungsunternehmens ergeben, bei der in 30 Praxen aus sechs KV-Gebieten überprüft wurde, wie oft diese Leistungen abgerechnet wurden.

In 18 von 30 Praxen keine Palliativziffer abgerechnet

Die Ergebnisse: In den 18 Einzel- und 12 Gemeinschaftspraxen wurden im vierten Quartal 2013 knapp 40 000 Patienten versorgt. Lediglich bei Patienten aus 12 Praxen wurden die neuen Leistungen angesetzt, in 18 der untersuchten Praxen erfolgte gar keine Abrechnung der EBM-Palliativziffern.

Im Einzelnen wurden folgende Leistungen (in den 12 Praxen) angesetzt:

  • 49 Patienten mit 03370, Erstaufnahme (Grundvoraussetzung zur Abrechnung)
  • 9 Patienten mit 03371, Betreuung
  • 22 Patienten mit 03372, Zuschlag zum Hausbesuch
  • 5 Patienten mit 03373, Zuschlag zum dringenden Hausbesuch

Umgerechnet auf die gesamte versorgte Patientenanzahl bedeutet das, dass bei 0,8 von 1000 Patienten eine palliativmedizinische Leistung abgerechnet wurde.

Dabei handelte es sich nahezu ausschließlich um onkologische Patienten, sagt Dr. Lübben. An andere sterbenskranke Menschen wird bei der Abrechnung dieser Ziffern kaum gedacht.

Dass die Ziffern mehr Aufmerksamkeit verdienen, zeigt auch eine Schätzung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, so Dr. Lübben. Danach liegt die Inzidenz palliativmedizinischer Patienten in Hausarztpraxen bei zwei bis vier je 1000 Patienten.

Zusätzliches Geld im freien Bereich nicht verschenken

Bei der Abrechnungsanalyse wurden übrigens Praxen aus Nordrhein und Westfalen-Lippe nicht berücksichtigt, da es hier Zusatzverträge zur Palliativmedizin gibt. Auch Praxen mit Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung wurden bei der Betrachtung außen vorgelassen, da manche HzV-Verträge palliative Leistungen beinhalten.

Es lohnt sich, auf die Nummern zu achten, meint Dr. Lübben, denn sie werden in der Regel im freien Bereich vergütet (bei der KV nachfragen). Außerdem fließt zusätzliches Geld, schließlich hat der Hausarzt diese Leistungen früher quasi umsonst erbracht.

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