Aufklärung und Dokumentation: Keine unbilligen Anforderungen
Kann ein Arzt nachweisen, dass ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, so ist seine Darstellung des Inhalts glaubhafter als die Erinnerung eines Patienten. Mit dieser Feststellung erleichtert der Bundesgerichtshof (BGH) Ärzten den Nachweis einer korrekten Patientenaufklärung.