Digitalisierung KV Hessen setzt TI-Sanktionen aus

Die KV Hessen hat daraus Konsequenzen gezogen und mitgeteilt, dass sie Sanktionen teilweise aussetzen werde, wenn diese nicht angemessen seien. Beispiel: Wenn eine Vertragsärzt:in sich den Anschluss an die TI wenige Jahre vor dem Ausscheiden aus der Praxistätigkeit nicht mehr antun möchte. Oder wenn die technischen Voraussetzungen für die TI z. B. durch mangelhafte Internetanbindung schlicht nicht vorhanden sind. Dann könne unter Angabe des Grundes ein formloser Antrag auf Befreiung von den Sanktionen gestellt werden.
Quelle:
KV Hessen
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.