Digitalisierung

Digitalisierung: KV Hessen setzt TI-Sanktionen aus

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Der Einsatz der TI und der digitalen Anwendungen muss für die Praxen möglich und zumutbar sein.

Wer sich nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließt, dem hat der Gesetzgeber Honorarabzüge angedroht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dazu wie folgt Stellung genommen: „Bei etwaigen Sanktionen ist immer zu überprüfen, ob die Sanktionen geeignet, erforderlich und angemessen sind, den gesetzgeberischen Zweck zu erreichen. Zudem muss der Einsatz der TI und der digitalen Anwendungen für die Praxen möglich und zumutbar sein.“