Digitalisierung ... ... mal lukrativ
Der HzV-Vertrag der TK gilt derzeit bundesweit in 13 von 17 KV-Regionen.
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Wichtigste Ergänzung ist das neue Honorarmodul „Digitalisierung“. Danach erhält ein Primärarzt für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (ePA) einmal je Versichertem 35 Euro (GOP 1640). Zum Vergleich: Das gesetzliche Honorar für die ePA-Erstbefüllung beträgt lediglich 10 Euro. Zudem wird die ePA-Aktualisierung einmal im Quartal mit 7 Euro vergütet (GOP 1641) – gleichfalls ein Vielfaches der EBM-Bepreisung (1,67 Euro). Zur Förderung der Videosprechstunde können darüber hinaus einmal im Quartal 5 Euro je Patient zusätzlich abgerechnet werden (GOP 1540) – vorausgesetzt, dass wenigstens ein Arzt-Patienten-Kontakt in dieser Zeit am Bildschirm stattfand. Den Angaben zufolge gilt der HzV-Vertrag der TK derzeit bundesweit in 13 von 17 KV-Regionen.
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.