Online-Sprechstunde mit unscharfem Bild
Online-Sprechstunde mit unscharfem Bild
Die Einführung der Online-Videosprechstunde für Vertragsärzte droht zu einem Rohrkrepierer zu werden. Zwar haben sich seit dem Start der digitalen Leistung zum 1. April bereits vier Anbieter für die Regelversorgung zertifizieren lassen. Die Ärzte machen von dem Angebot allerdings bislang kaum Gebrauch.
Die Online-Videosprechstunde ist der Sargnagel für die Telemedizin in Deutschland, sollte sie sich durchsetzen. Das Angebot ist für die Praxis so gut wie unbrauchbar“, moniert der Pädiater Dr. Martin Lang aus Augsburg. Die Kritik des bayerischen Landesvorsitzenden des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) entzündet sich sowohl an der unzureichenden Honorierung der neuen Leistung als auch an den aus seiner Sicht zu unklar umrissenen Indikationen für die Online-Videosprechstunde, kurz: OVS (s. Kasten).
Indikationen für OVS
- Visuelle postoperative Verlaufskontrolle einer Operationswunde
- Visuelle Verlaufskontrolle einer/von Dermatose(n), auch nach strahlen- therapeutischer Behandlung
- Visuelle Verlaufskontrolle einer/von akuten, chronischen und/oder offenen Wunde(n)
- Visuelle Beurteilung von Bewegungseinschränkungen/ -störungen des Stütz- und Bewegungsapparates, auch nervaler Genese, als Verlaufskontrolle
- Beurteilung der Stimme und/oder des Sprechens und/oder der Sprache als Verlaufskontrolle
- Anästhesiologische, postoperative Verlaufskontrolle
Auch KV kann noch keinen Durchbruch erkennen
Auch Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFA), kann der OVS nicht viel abgewinnen. „Mit der aktuellen Regelung werden E-Health-Angebote gleich zum Start disqualifiziert und ihre Weiterentwicklung als sinnvolle Ergänzung der bisherigen medizinischen Versorgung erschwert.“ Selbst einige Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sehen die Einführung der OVS kritisch. „Ob sich die Videosprechstunde im Praxisalltag etablieren wird, ist schwer zu sagen. Für den Durchbruch in der Versorgung ländlicher Gebiete, wie es zum Beispiel Bundesgesundheitsminister Gröhe wiederholt formuliert hat, halten wir die Videosprechstunde in jedem Fall nicht“, so Petra Bendrich, Sprecherin der KV Hessen. Nach ersten Erfahrungen der KV scheint viele Ärzte auch das Investment in die technischen Voraussetzungen abzuschrecken. Nach Angaben der KBV liegt die Lizenzgebühr für Videodienste im Schnitt bei etwa 100 Euro pro Quartal.Nur kombiniert mit Selbstzahlerleistung sinnvoll
Dr. Matthias Kuss, Geschäftsführer der XPERTyme GmbH, einer der zertifizierten Videodienstanbieter, bestätigt, dass sich Vertragsärzte bislang sehr zögerlich für das neue Angebot interessieren. Pro Woche würde sich im Schnitt nur ein neuer Arzt registrieren lassen. Für Vertragsärzte lohnen sich OVS nach Meinung von Dr. Kuss bislang in erster Linie in Kombination mit Videosprechstunden für Selbstzahlerleistungen, wie Ernährungsberatungen, da diese deutlich besser vergütet werden.Patienten würden gern
Die Einführung der Online-Videosprechstunde für Vertragsärzte droht zu einem Rohrkrepierer zu werden. Zwar haben sich seit dem Start der digitalen Leistung zum 1. April bereits vier Anbieter für die Regelversorgung zertifizieren lassen. Die Ärzte machen von dem Angebot allerdings bislang kaum Gebrauch.
Die Online-Videosprechstunde ist der Sargnagel für die Telemedizin in Deutschland, sollte sie sich durchsetzen. Das Angebot ist für die Praxis so gut wie unbrauchbar“, moniert der Pädiater Dr. Martin Lang aus Augsburg. Die Kritik des bayerischen Landesvorsitzenden des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) entzündet sich sowohl an der unzureichenden Honorierung der neuen Leistung als auch an den aus seiner Sicht zu unklar umrissenen Indikationen für die Online-Videosprechstunde, kurz: OVS (s. Kasten).
Indikationen für OVS
- Visuelle postoperative Verlaufskontrolle einer Operationswunde
- Visuelle Verlaufskontrolle einer/von Dermatose(n), auch nach strahlen- therapeutischer Behandlung
- Visuelle Verlaufskontrolle einer/von akuten, chronischen und/oder offenen Wunde(n)
- Visuelle Beurteilung von Bewegungseinschränkungen/ -störungen des Stütz- und Bewegungsapparates, auch nervaler Genese, als Verlaufskontrolle
- Beurteilung der Stimme und/oder des Sprechens und/oder der Sprache als Verlaufskontrolle
- Anästhesiologische, postoperative Verlaufskontrolle