Praxischef: Von wegen 4,5 % – MFA-Verdienst steigt um 10 %
Hausarzt Dr. U. hat den neuen Gehaltstarifvertrag genau studiert und mit der bis August gültigen Gehaltsstruktur von 2012 verglichen. Während die Gehaltstabelle von 2012 vier Tätigkeitsgruppen mit jeweils sieben nach Berufsjahren gestaffelten Klassen aufweist, sieht die Gehaltstabelle für 2013 (und die für 2014) sechs Tätigkeitsgruppen, aber nur fünf Berufsjahrklassen vor.
Von einer unveränderten Eingruppierung ausgehend, ermittelte Dr. U. für seine Helferinnen deutlich höhere Tarifgehälter: Statt bisher monatlich 1723 Euro (Tätigkeitsgruppe II, 4.–6. Berufsjahr) nun 1907,49 Euro (5.–8. Berufsjahr), d.h. +10,7 %. Bei einer anderen Helferin in Tätigkeitsgruppe III sind es 10,6 % mehr.
Wie kommen Bundesärztekammer (d.h. die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/MFA) und der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) dann aber auf ein Plus von 4,5 %? – fragt sich der Hausarzt.
„Ausdruck der wachsenden Bedeutung der MFA“
Margret Urban, zweite stellvertretende Präsidentin des VmF, erklärt: Aus der 2012er Tabelle wurden für die zusammengefassten Berufsjahre Mittelwerte errechnet und dann 4,5 % draufgeschlagen. „Das mag im Einzelfall erheblich mehr als die 4,5 % sein, im Gegenzug kann es aber auch viel geringer sein und sogar ein Minus bedeuten.“ Dabei schränkt sie ein: „Das Minus wird für bestehende Arbeitsverträge durch die Besitzstandswahrung nach § 8 des Gehaltstarifvertrages gemildert.“
§ 8 regelt u.a., inwieweit Eingruppierungen und Gehälter beizubehalten sind, um Verschlechterungen für die Beschäftigten zu vermeiden. Er verweist auch auf die Überleitung von bisher in den Tätigkeitsgruppen II bis IV eingestuften MFAs in die neuen Gruppen III bis VI.
Die neuen Gruppen und Einstufungskriterien bilden die diversen Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für MFAs besser ab, so die Tarifpartner. „Der neue Tarifvertrag ist Ausdruck der wachsenden Bedeutung von Medizinischen Fachangestellten und der Wertschätzung ihrer Arbeitsleistung in der ambulanten medizinischen Versorgung sowie ihrer unterstützenden und entlastenden Funktion für den Arzt.“
Ab dem 1. April 2014 steigen die Tarifgehälter um weitere 3 %.