Praxisfahrzeug: Steuerfalle Kaufoption
Praxisfahrzeuge werden gerne geleast. So wird weniger Kapital gebunden als bei einem Erwerb, die Leasingraten wirken sich steuermindernd aus und es ist darüber hinaus recht praktisch, einen Wagen nach einer gewissen Zeit zurückzugeben und gegen einen neuen einzutauschen. Wer allerdings plant, ein solches Leasingfahrzeug anschließend für sich selbst oder einen Angehörigen zu übernehmen, muss eventuell dafür Steuern zahlen.