Strafrecht im Arztberuf – Einwilligung setzt wirksame Aufklärung voraus

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Vor Gericht wird der Patient möglicherweise andere Dinge behaupten als im Arztgespräch. (Agenturfoto)

Vor Beginn einer Therapie ist im Arzt-Patienten-Gespräch über Diagnose, Behandlungsalternativen, Verlauf und Risiken zu sprechen. Wann eine Aufklärung obsolet ist oder wie ein Aufklärungsmangel juristisch geheilt werden kann, erklären zwei Kölner Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht.

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