Verbandmittel regressfrei verordnen

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Die Verordnung von Verbandmitteln sollte lückenlos dokumentiert werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine Infokarte zur Verordnung von Verbandmitteln erstellt.

Verbandmittel gelten als Medizinprodukt und sind verordnungs- und erstattungsfähig, heißt es in der Infokarte. Ärzte müssen sie auf Muster 16 verordnen, eine PZN kann dabei eingetragen werden. Es gelten weder die Aut-idem-Regelung noch die Importquote. Besonders kostenintensive Behandlungsfälle können bei der KV als Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden. Daher sollte man die Verordnung von Verbandmitteln lückenlos dokumentieren, betont der BVMed.

Quelle: Bürokratieindex 2019

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