Verbandmittel regressfrei verordnen

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Isabel Aulehla
Redakteurin Medical Tribune
Die Verordnung von Verbandmitteln sollte lückenlos dokumentiert werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine Infokarte zur Verordnung von Verbandmitteln erstellt.

Verbandmittel gelten als Medizinprodukt und sind verordnungs- und erstattungsfähig, heißt es in der Infokarte. Ärzte müssen sie auf Muster 16 verordnen, eine PZN kann dabei eingetragen werden. Es gelten weder die Aut-idem-Regelung noch die Importquote. Besonders kostenintensive Behandlungsfälle können bei der KV als Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden. Daher sollte man die Verordnung von Verbandmitteln lückenlos dokumentieren, betont der BVMed.

Quelle: Bürokratieindex 2019

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