Fernbehandlung im Trend

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Die Delegierten aus Bayern und Sachsen-Anhalt haben § 7 Abs. 4 der Berufsordnung geändert.

Auch in Bayern und Sachsen-Anhalt haben Krankenversicherte künftig die Möglichkeit, sich ausschließlich aus der Ferne ärztlich behandeln zu lassen.