Corona-Sonderregelungen

Corona-Sonderregelungen: Telefonische Krankschreibung

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Niedergelassene erfragen am Telefon die Beschwerden und bescheinigen dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert.