Telemedizin im Wattenmeer
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Nach Baden-Württemberg hat jetzt auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein das Fernbehandlungsverbot gekippt. Zwar muss die neue Berufsordnung erst noch vom Landesgesundheitsministerium genehmigt werden, in der Notfallbehandlung ist dann aber kein persönlicher Arzt-Patient-Kontakt mehr erforderlich.