WhatsApp oder Skype im Gesundheitsbereich - wenn Dritte mithören
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Wird im medizinischen Bereich elektronisch kommuniziert, muss auch Schadsoftware als Bedrohung der ärztlichen Schweigepflicht erwogen werden - zusätzlich zu Datenschutzproblemen wie Kundenprofil-Erstellung, personalisierter Werbung oder Datenhandel.