Abrechnen der Leichenschau: Da geht nicht mehr viel

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Die Abrechnung der Leichenschau fällt dünn aus.

Die Leichenschau ist in der gültigen GOÄ gnadenlos unterbewertet. Es sind nur die Nr. 100 und Wegegeld zulässig, erinnert die Ärztekammer des Saarlandes in einem aktuellen Merkblatt.