Sonstige Kostenträger

Asylbewerber und ausländische Patienten – Abrechnung bei besonderen Kostenträgern

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Abrechnungen bei „Sonstigen Kostenträgern“ fallen z. B. bei der Behandlung von Bundeswehrangehörigen, ausländischen Touristen oder Asylsuchenden an.

Die Abrechnung bei „Sonstigen Kostenträgern“, etwa für ausländische Patienten oder Asylbewerber, enthält ein breites Spektrum an Sonderfällen. Weil diese nicht alltäglich in einer Hausarztpraxis sind, gilt es Unterlagen zu den Besonderheiten griffbereit zu haben.