Asylbewerber und ausländische Patienten – Abrechnung bei besonderen Kostenträgern
Die Abrechnung bei „Sonstigen Kostenträgern“, etwa für ausländische Patienten oder Asylbewerber, enthält ein breites Spektrum an Sonderfällen. Weil diese nicht alltäglich in einer Hausarztpraxis sind, gilt es Unterlagen zu den Besonderheiten griffbereit zu haben.
Gesetzlich Krankenversicherte legen ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor und damit ist klar, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind und wie die Abrechnung zu erfolgen hat. Sonderfälle stellen hingegen Versicherte aus dem Ausland, Asylbewerber oder Angehörige der Bundeswehr dar. Wenn ein ausländischer Tourist in Deutschland erkrankt und zum Arzt geht, kann man die Abrechnungsregelungen in drei Gruppen fassen:
Patienten mit europäischer Krankenversicherungskarte
Bilaterale Abkommen
Ohne Anspruchsnachweis
Kriegsopferversorgung /Bundesversorgungsgesetz
Heilfürsorgeberechtigte
Leistungen nach AsylbLG
Medical-Tribune-Bericht