Corona-Bürgertests

Wie Corona-Bürgertests nach neuer Testverordnung abzurechnen sind

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Der Anspruch von Patient:innen auf den Test ist im Einzelnen zu prüfen. Die Dokumentation der Selbstauskunft ist umständlich und soll durch Vordrucke beschleunigt werden. (Agenturfoto)

Eigentlich sollte der kostenfreie Bürgertest ­abgeschafft werden. Nun ist er durch eine Vielzahl von ­Ausnahmen in der Coronavirus-Testverordnung doch wieder da – mitsamt einer Flut an Umsetzungsvorgaben.