Amtlich geprüfte Gesundheits-Apps dürfen auf Kassenkosten verordnet werden
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Das Digitale-Versorgung-Gesetz hat den GKV-Patienten einen Anspruch auf Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen beschert. Allerdings ist zur Einführung der ersten erstattungsfähigen Apps und webbasierten Anwendungen noch etliches zu regeln, z.B. das EBM-Honorar.