Behandlung von Glioblastomen mit Tumortherapiefeldern wird Kassenleistung

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Die Therapie kann in der Erhaltungsphase zusätzlich zur Standardtherapie eingesetzt werden.

Die Behandlung von Glioblastomen mit Tumortherapiefeldern (TTF) wird zur gesetzlichen Kassenleistung. So lautet ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. Studien hatten gezeigt, dass Betroffene im Schnitt fast fünf Monate länger leben, wenn TTF Regelleistung ist.

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