Heilmittelrezept

Wann Heilmittel nur alle drei Monate neu verordnet werden müssen

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Bei einem langfristigen Heilmittelbedarf und bei Diagnosen, die einen „besonderen Versorgungsbedarf“ begründen, ist nur alle zwölf Wochen eine erneute Verordnung und eine ärztliche Kontrolle erforderlich.

Bei langfristigem Heilmittelbedarf und bei Diagnosen, die einen besonderen Versorgungsbedarf begründen, ist nur alle zwölf Wochen eine erneute Verordnung und eine ärztliche Kontrolle erforderlich. Das stellt der G-BA klar.