Organspende

Organspende-Beratung jetzt auch nach GOÄ möglich

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Die Leistung beinhaltet keine Ausschlüsse wie die originäre Ziffer 3 GOÄ.

Das neue Transplantationsgesetz soll Maßnahmen fördern, mit denen die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung erhöht wird. Bisher konnte die Beratung zu diesem Thema nur nach EBM angesetzt werden – jetzt ist die Leistung auch privatärztlich abzurechnen.