COVID-Impfungen

Neue Abrechnungsregeln für COVID-Impfungen und Präexpositionsprophylaxe

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Einige KVen haben eine zum 8. April 2023 gültige Honorarvereinbarung für die COVID-Impfung abgeschlossen.

Die COVID-Spritze ist nun Teil der Regelversorgung. Wie das in den Arztpraxen umzusetzen ist, haben G-BA und BMG aufgeschrieben. Zusammen mit den ersten Impfvereinbarungen der KVen zeigt sich folgendes Bild: Es gibt weniger Honorar bei unverändertem Verwaltungsaufwand.