Coronaleistungen als Honorar-Reserve – von extrabudgetären Tests, Zertifikaten und Impfungen profitieren

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Wer den Überblick behält, kann durch SARS-CoV-2-Sonderhonorare Rücklagen für die Praxis schaffen.

Spätestens seit Vorliegen der Restzahlung fürs erste Quartal 2021 sollten sich bei Hausärzten die SARS-­CoV-2-Sonder­honorare bemerkbar machen. Ist das nicht der Fall, muss in der Praxis etwas schiefgelaufen sein. Grund genug, eine Übersicht über die Corona-GOP zu schaffen.