Coronavirus: Meldepflicht und Labor-GOP beschlossen

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Seit dem 1. Februar gilt für das Coronavirus die namentliche Meldepflicht.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit einem Eilbeschluss die Meldepflicht von Infektionskrankheiten auf das Coronavirus ausgedehnt. Außerdem zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen den Labortest auf das Virus.