Das trifft fast alle Hausarztpraxen in Niedersachsen: Regresse wegen Chronikerziffern
Dass Krankenkassen versuchen, das Ansetzen der Chronikerziffer in Zweifel zu ziehen, ist nicht neu. Bisher sind die Vorstöße ins Leere gelaufen. Jetzt wagen es AOK und DAK in Niedersachsen – die KV muss sich der Kritik stellen, dem wenig entgegenzusetzen.
Am 18. Mai 2017 hat die KV Niedersachsen über 3000 Hausärzten mitgeteilt, dass auf Antrag der DAK Gesundheit und der AOK Niedersachsen sachlich-rechnerische Berichtigungen gem. § 106 a SGB V (a.F.) bei der Abrechnung der Chronikerziffer wegen der fehlenden erforderlichen Arzt-Patienten-Kontakte vorgenommen werden sollen. Dabei bezieht sich die DAK auf den Ansatz der (alten) Chronikerziffer 03212 EBM, die AOK hingegen nimmt Quartale ins Visier, in denen die Chronikerziffern 03220/03221 Gültigkeit hatten.
Ähnliche Vorstöße gab es bereits in anderen Kassenärztlichen Vereinigungen. So wurden im Juni 2014 Hausärzte in Sachsen von ihrer KV informiert, dass die Barmer-GEK Rückforderungen für sachlich-rechnerische Richtigstellungen bei der Abrechnung der Chronikerpauschale vom ersten Quartal 2010 bis zum dritten Quartal 2013 gestellt habe. Rund ein Jahr später meldeten sich die Kassen in Nordrhein zu Wort – auch dort mit dem Argument, die alte Chronikerziffer Nr. 03212 sei nicht korrekt angesetzt worden. Voraussetzung für diese Ziffer sei die im § 62 der Chroniker-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) formulierte Dauerbehandlung: wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal. Somit müssten in den vier vor der Abrechnung der Chronikerpauschale unmittelbar vorhergehenden Quartalen Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben. Die hierüber abgeleiteten Rückforderungen: rund zwölf Millionen Euro.