Wie kann die Fern-AU abgerechnet werden?
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Ganz ohne persönlichen Patientenkontakt eine Arbeitsunfähigkeit verordnen – mittlerweile geht das. Im Rahmen der Pandemie sogar per Telefon. Außerhalb dieser speziellen Situation ist die „mittelbare AU-Verordnung“ aber nur im Rahmen der Videosprechstunde möglich.