GOP 01735

Beratung chronisch Kranker abrechnen

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Nach § 3 der Chroniker-Richtlinie müssen Versicherte die Dauerbehandlung durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, in der die Krankheit angegeben ist.

Haben chronisch kranke Versicherte vor ihrer ­Erkrankung keine regelmäßige Vorsorge beansprucht, droht in manchen Fällen eine Erhöhung der Zuzahlungsgrenze. Ärzte können durch Beratung dafür sorgen, dass es nicht so weit kommt – und dafür GOP 01735 berechnen.