Krankentransport und Klinikbegleitung

Krankentransport und Klinikbegleitung verordnen – das müssen Ärzt:innen beachten

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Der Transport mit dem Krankentransportwagen bedarf einer Genehmigung.

Für Patienten mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sind zwei Erleichterungen in Sicht: Die Fahrt zu bestimmten Vorsorgeleistungen zahlen künftig die Krankenkassen, bei Klinikaufenthalten ist eine Begleitung möglich. Was Ärzte bei der Verordnung beachten müssen.