Fallkonferenzen richtig abrechnen

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In der GOÄ gibt es keine Abrechnungsmöglichkeiten für Fallkonferenzen wie im EBM.

Die Behandlung schwer kranker, geriatrischer und palliativmedizinischer Patienten ist in der Regel nicht ohne kooperatives ärztliches Handeln oder das Zutun komplementärer Berufsgruppen bzw. Angehöriger möglich. Der EBM bietet dafür etliche Abrechnungspositionen an. Die GOÄ stellt bislang nur allgemeine Leistungen zur Verfügung.