Laborüberweisung vereinheitlicht

In-vitro-diagnostische Leistungen: Laborüberweisung wird vereinheitlicht

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Bei der Umgestaltung der Überweisung von in-vitro-diagnostischen Leistungen wird auch das Ankreuzfeld des Musters umgewidmet.

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich darüber geeinigt, zum 1. April 2024 die Überweisung von in-vitro-diagnostischen Leistungen umzugestalten.