So federn Praxen Honorareinbußen durch das GKV-Spargesetz ab
Viele Niedergelassene erbringen mehr GKV-Leistungen als sie müssten – obwohl diese nicht voll vergütet werden. Angesichts des steigenden betriebswirtschaftlichen Drucks sei das nicht sinnvoll, meint Margaret Plückhahn, Praxisberaterin des Virchowbunds. Sie erklärt, welche Alternativen es gibt.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz entzieht der ambulanten Versorgung im Jahr 2027 rund 3 Milliarden Euro. Bei vielen Niedergelassenen wecken die geplanten Kürzungen Existenzängste, schildert Margaret Plückhahn, Praxis- und Niederlassungsberaterin des Virchowbunds. „Sie haben Angst, Personal entlassen zu müssen, ihre Räumlichkeiten nicht halten und Kredite nicht mehr bedienen zu können – und auch, Patientinnen und Patienten medizinisch nicht gerecht zu werden.“ Der Virchowbund gab vor Kurzem ein Webinar zum Thema, in dem über 300 Fragen aufkamen– so viele, dass die Veranstaltung einen Folgetermin bekam.
Praxis auf einnahmenorientierte Angebotspolitik umstellen
Was können Praxen aber tun, um finanzielle Einschnitte durch das Spargesetz abzumildern? Der wichtigste Hebel: „Das eigene Leistungsspektrum einer Inventur unterziehen“, rät die Praxisberaterin. Ärztinnen und Ärzte sollten prüfen, in welchem Umfang sie Leistungen erbringen, die aufgrund von Budgetierungen nicht oder zumindest nicht vollständig vergütet werden. Das vom BMG ausgerufene Motto der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ könne man mit einer „einnahmenorientierten Angebotspolitik“ kontern.
Denn derzeit erbringen Niedergelassene wesentlich mehr Leistungen als sie bei vollem Sitz in den vorgeschriebenen 25 Sprechstunden für die gesetzliche Krankenkasse leisten müssten. Ersichtlich wird dies in einer Tabelle der KBV (s. unten). Diese zeigt,
wie viele Fälle jede Fachgruppe im Schnitt pro Quartal behandelt,
wie viele dieser Fälle künftig durch das Spargesetz vergütet werden,
wie viele Fälle eigentlich nur zu behandeln wären, wenn man sich auf 25 GKV-Sprechstunden beschränkt.
Mithilfe dieser Daten können Niedergelassene prüfen, ob sie ihr Angebot für gesetzlich Versicherte reduzieren müssen, wenn sie für alle Leistungen vollständig bezahlt werden möchten. Ein Beispiel: In der Allgemeinmedizin werden derzeit pro Quartal im bundesweiten Schnitt 984 Fälle behandelt. Künftig finanziert werden nur noch 892. Bei 25 Sprechstunden müssten Praxen dabei eigentlich nur 561 Fälle versorgen.
| Durchschnittliche Fallzahlen je Ärztin bzw. Arzt pro Quartal | ||||
|---|---|---|---|---|
Fachgruppe | bisher | davon künftig | in Prozent | mind. zu leisten bei 25 Sprechstunden/Woche |
Allgemeinmedizin/hausärztliche Innere Medizin | 984 | 892 | 91 | 561 |
Dermatologie | 1.681 | 1.508 | 90 | 911 |
Innere Medizin, ohne Schwerpunkt | 1.049 | 956 | 91 | 667 |
Innere Medizin, Gastroenterologie | 883 | 800 | 91 | 540 |
Innere Medizin, Hämatologie/Onkologie | 713 | 595 | 83 | 408 |
Innere Medizin, Kardiologie | 999 | 814 | 82 | 864 |
Innere Medizin, Pneumologie | 1.577 | 1.321 | 84 | 772 |
Innere Medizin, Rheumatologie | 963 | 807 | 84 | 530 |
Neurologie | 949 | 800 | 84 | 421 |
Psychiatrie | 703 | 607 | 86 | 325 |
ärztliche Psychotherapie | 81 | 74 | 92 | - |
Wie viele GKV-Behandlungsfälle werden infolge des Spargesetzes noch vollständig bezahlt? Die Tabelle zeigt, dass alle Fachgruppen ihr Angebot reduzieren können – vor allem, wenn sie nur 25 GKV-Sprechstunden anbieten. Quelle: KBV
Privatsprechstunde und Kostenerstattung
Was also tun mit der Zeit, die über die 25 Pflichtsprechstunden hinausgeht? Diese könnten Praxen frei gestalten, argumentiert Plückhahn, und zum Beispiel für Privatsprechstunden nutzen. Organisatorisch sind diese von der GKV-Sprechstunde zu trennen. Die Zahl der privat Versicherten ist mit rund 10 % der Bevölkerung allerdings gering.
Es gibt eine weitere Option, regt Plückhahn an: Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung. Die Betreffenden zahlen die Rechnung der Praxis zunächst selbst und bitten anschließend bei ihrer Krankenkasse um eine Rückzahlung. Auf Patientinnen und Patienten darf allerdings kein Druck ausgeübt werden, um sie zu privaten Leistungen oder einer nachträglichen Kostenerstattung zu bewegen. Äußern Interessierte den Wunsch selbst, spricht nichts dagegen.
Auch IGeL können helfen, Umsatzeinbrüche durch das GKV-Spargesetz abzufangen. Viele Praxen wüssten nicht, wie breit das Feld dieser Leistungen sei. Um einen Eindruck zu gewinnen, lohne sich ein Blick in den IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes.
Regeln für den privatärztlichen Parallelbetrieb
Die KBV empfiehlt, bei Privatsprechstunden folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
Wöchentlich müssen mindestens 25 Stunden für GKV-Versicherte aneboten werden, davon ggf. fünf als „offene Sprechstunde“ ohne Terminvereinbarung
Die konkrete Organisation der Praxis obliegt dem Inhaber oder der Inhaberin im Rahmen der bundesmantelvertraglichen Vorschriften. Maßgeblich werden hierbei regelmäßig auch betriebswirtschaftliche Erwägungen zu Kosten und Ertrag sein.
Innerhalb der Sprechstunden sind den Versicherten die wesentlichen Untersuchungen und Behandlungen des jeweiligen Fachgebiets als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten. Es muss sichergestellt sein, dass Versicherte zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungen nicht auf andere Versorgungsformen – insbesondere nicht auf eine Privatsprechstunde – verwiesen werden.
Ein rechtliches Verbot für Vertragsärztinnen und -ärzte, Privatsprechstunden anzubieten, ist nicht ersichtlich. Ebenso ist es GKV-Versicherten nicht untersagt, eigeninitiativ Termine für eine Privatsprechstunde, beispielsweise unter Nutzung einer Online-Terminvergabe, zu vereinbaren. Eine unzulässige Einflussnahme auf Versicherte ist zu vermeiden.
Die privatärztliche Behandlung eines GKV-Versicherten für GKV-Leistungen setzt dessen ausdrücklichen Wunsch sowie den Abschluss einer schriftlichen Wahlleistungsvereinbarung nach vorheriger wirtschaftlicher Aufklärung voraus.
Es gibt eine Zielgruppe, die bereit ist, zu zahlen
Insbesondere im städtischen Raum gebe es eine Zielgruppe, die bereit sei, für ihren Arztbesuch Geld zu bezahlen, wenn die Versorgung spürbar besser ist, zeigt sich die Praxisberaterin überzeugt. Natürlich gebe es auch Personen, die sich das nicht leisten können. Die Praxisteams hätten dafür aber ein Gespür und wüssten, wen sie ansprechen können. Der Virchowbund arbeite zudem gerade an Lösungen für Praxen, die aufgrund der sozio-ökonomischen Struktur ihres Klientels nicht auf Privatleistungen setzen können. Das betreffe etwa Regionen in Ostdeutschland.
Insgesamt sei es paradox, dass Niedergelassene durch ein Gesetz, mit dem die Bundesregierung die medizinische Versorgung in der GKV zu stabilisieren behauptet, in die Privatmedizin gedrängt werden, resümiert die Praxisberaterin. Sie geht davon aus, dass sich die Versorgungslandschaft langfristig verändern wird: Auch gesetzlich Versicherte würden es nach und nach als normal empfinden, öfter für medizinische Angebote zu zahlen.
Das bedeute aber auch, dass sich die Kommunikation und der Öffentlichkeitsauftritt der Praxen verändern müssen. Denn wenn Patientinnen und Patienten sich für eine Privatbehandlung entscheiden sollen, obwohl sie eine Leistung in einer Nachbarpraxis zulasten der GKV bekommen könnten, brauchen sie überzeugende Gründe dafür. „Ich muss die Praxis nicht zu einem Wellness-Tempel machen, aber die Leute sollten sich willkommen und ernst genommen fühlen.“
Lohnen sich genehmigungspflichtige Leistungen noch?
Als weiteren Schritt rät Plückhahn, zu prüfen, ob sich genehmigungspflichtige Leistungen wie Ultraschall, ambulantes Operieren, Balneophototherapie, Schmerztherapie oder psychosomatische Grundversorgung für die Praxis rechnen. Denn in Zukunft fallen auch diese Leistungen unter die Budgetierung – wenn auch noch nicht feststehe, welche Leistung in welcher Höhe gedeckelt wird. Wenn man zu dem Schluss gelange, dass sich das Angebot nicht lohnt, sei es möglich, der KV die Genehmigung zurückzugeben, erklärt die Beraterin. Allerdings sollte man sich dies schriftlich bestätigen lassen – einseitige Rückgaben seien umstritten. Bei Neugründungen empfehle sie ihren Klientinnen und Klienten, Genehmigungen gar nicht erst zu beantragen.
Für Hausärztinnen und Hausärzte gibt es Entwarnung: Die HzV lohnt sich vorerst weiterhin. „Wobei eine Fixkostendegression im Gesundheitswesen nichts verloren hat“, kritisiert Plückhahn. Wie das angekündigte Primärversorgungsmodell umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Für die nächsten Wochen empfiehlt die Beraterin allen Niedergelassenen, regelmäßig die Webseite ihrer KV zu prüfen. Bald werde es Informationen dazu geben, welche Leistungen in welcher Höhe budgetiert werden. Bis dahin sei es ein guter Anfang, sich einen Überblick über die eigenen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu machen.
Weitere Webinare des Virchowbunds
In den kommenden Wochen bietet der Virchowbund weitere Webinare an. Die Anmeldung ist hier möglich.
26.08.2026: Wirtschaftlich überleben bei Honorarverlust – Teil 2: Kostensenkung
02.09.2026: Spargesetz-Spezial: Der Businessplan für die Arztpraxis ab 2027
03.09.2026: Clever privat vorsorgen als Arzt
Isabel Aulehla
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