Praxisfinanzen unter Druck

So federn Praxen Honorareinbußen durch das GKV-Spargesetz ab

Bericht
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Die finanziellen Folgen des GKV-Spargesetzes lassen sich abfangen.

Viele Niedergelassene erbringen mehr GKV-Leistungen als sie müssten – obwohl diese nicht voll vergütet werden. Angesichts des steigenden betriebswirtschaftlichen Drucks sei das nicht sinnvoll, meint Margaret Plückhahn, Praxisberaterin des Virchowbunds. Sie erklärt, welche Alternativen es gibt.

Inhaltsverzeichnis

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz entzieht der ambulanten Versorgung im Jahr 2027 rund 3 Milliarden Euro. Bei vielen Niedergelassenen wecken die geplanten Kürzungen Existenzängste, schildert Margaret Plückhahn, Praxis- und Niederlassungsberaterin des Virchowbunds. „Sie haben Angst, Personal entlassen zu müssen, ihre Räumlichkeiten nicht halten und Kredite nicht mehr bedienen zu können – und auch, Patientinnen und Patienten medizinisch nicht gerecht zu werden.“ Der Virchowbund gab vor Kurzem ein Webinar zum Thema, in dem über 300 Fragen aufkamen– so viele, dass die Veranstaltung einen Folgetermin bekam.

Praxis auf einnahmenorientierte Angebotspolitik umstellen

Was können Praxen aber tun, um finanzielle Einschnitte durch das Spargesetz abzumildern? Der wichtigste Hebel: „Das eigene Leistungsspek­trum einer Inventur unterziehen“, rät die Praxisberaterin. Ärztinnen und Ärzte sollten prüfen, in welchem Umfang sie Leistungen erbringen, die aufgrund von Budgetierungen nicht oder zumindest nicht vollständig vergütet werden. Das vom BMG ausgerufene Motto der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ könne man mit einer „einnahmenorientierten Angebotspolitik“ kontern.

Denn derzeit erbringen Niedergelassene wesentlich mehr Leistungen als sie bei vollem Sitz in den vorgeschriebenen 25 Sprechstunden für die gesetzliche Krankenkasse leisten müssten. Ersichtlich wird dies in einer Tabelle der KBV (s. unten). Diese zeigt,

  • wie viele Fälle jede Fachgruppe im Schnitt pro Quartal behandelt,

  • wie viele dieser Fälle künftig durch das Spargesetz vergütet werden,

  • wie viele Fälle eigentlich nur zu behandeln wären, wenn man sich auf 25 GKV-Sprechstunden beschränkt.

Mithilfe dieser Daten können Niedergelassene prüfen, ob sie ihr Angebot für gesetzlich Versicherte reduzieren müssen, wenn sie für alle Leistungen vollständig bezahlt werden möchten. Ein Beispiel: In der Allgemeinmedizin werden derzeit pro Quartal im bundesweiten Schnitt 984 Fälle behandelt. Künftig finanziert werden nur noch 892. Bei 25 Sprechstunden müssten Praxen dabei eigentlich nur 561 Fälle versorgen.

Durchschnittliche Fallzahlen je Ärztin bzw. Arzt  pro Quartal

Fachgruppe

bisher 
geleistet

davon künftig 
finanziert

in Prozent

mind. zu leisten bei 25 Sprechstunden/Woche

Allgemeinmedizin/hausärztliche Innere Medizin

984

892

91

561

Dermatologie

1.681

1.508

90

911

Innere Medizin, ohne Schwerpunkt

1.049

956

91

667

Innere Medizin, Gastroenterologie

883

800

91

540

Innere Medizin, Hämatologie/Onkologie

713

595

83

408

Innere Medizin, Kardiologie

999

814

82

864

Innere Medizin, Pneumologie

1.577

1.321

84

772

Innere Medizin, Rheumatologie

963

807

84

530

Neurologie

949

800

84

421

Psychiatrie

703

607

86

325

ärztliche Psychotherapie

81

74

92

-

Wie viele GKV-Behandlungsfälle werden infolge des Spargesetzes noch vollständig bezahlt? Die Tabelle zeigt, dass alle ­Fachgruppen ihr Angebot reduzieren können – vor allem, wenn sie nur 25 GKV-Sprechstunden anbieten. Quelle: KBV

Privatsprechstunde und Kostenerstattung

Was also tun mit der Zeit, die über die 25 Pflichtsprechstunden hinausgeht? Diese könnten Praxen frei gestalten, argumentiert Plückhahn, und zum Beispiel für Privatsprechstunden nutzen. Organisatorisch sind diese von der GKV-Sprechstunde zu trennen. Die Zahl der privat Versicherten ist mit rund 10 % der Bevölkerung allerdings gering.

Es gibt eine weitere Option, regt Plückhahn an: Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung. Die Betreffenden zahlen die Rechnung der Praxis zunächst selbst und bitten anschließend bei ihrer Krankenkasse um eine Rückzahlung. Auf Patientinnen und Patienten darf allerdings kein Druck ausgeübt werden, um sie zu privaten Leistungen oder einer nachträglichen Kostenerstattung zu bewegen. Äußern Interessierte den Wunsch selbst, spricht nichts dagegen.

Auch IGeL können helfen, Umsatzeinbrüche durch das GKV-Spargesetz abzufangen. Viele Praxen wüssten nicht, wie breit das Feld dieser Leistungen sei. Um einen Eindruck zu gewinnen, lohne sich ein Blick in den IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes.

Regeln für den privatärztlichen Parallelbetrieb

Die KBV empfiehlt, bei Privatsprechstunden folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

  • Wöchentlich müssen mindestens 25 Stunden für GKV-Versicherte aneboten werden, davon ggf. fünf als „offene Sprechstunde“ ohne Terminvereinbarung

  • Die konkrete Organisation der Praxis obliegt dem Inhaber oder der Inhaberin im Rahmen der bundesmantelvertraglichen Vorschriften. Maßgeblich werden hierbei regelmäßig auch betriebswirtschaftliche Erwägungen zu Kosten und Ertrag sein.

  • Innerhalb der Sprechstunden sind den Versicherten die wesentlichen Untersuchungen und Behandlungen des jeweiligen Fachgebiets als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten. Es muss sichergestellt sein, dass Versicherte zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungen nicht auf andere Versorgungsformen – insbesondere nicht auf eine Privatsprechstunde – verwiesen werden.

  • Ein rechtliches Verbot für Vertragsärztinnen und -ärzte, Privatsprechstunden anzubieten, ist nicht ersichtlich. Ebenso ist es GKV-Versicherten nicht untersagt, eigeninitiativ Termine für eine Privatsprechstunde, beispielsweise unter Nutzung einer Online-Terminvergabe, zu vereinbaren. Eine unzulässige Einflussnahme auf Versicherte ist zu vermeiden.

  • Die privatärztliche Behandlung eines GKV-Versicherten für GKV-Leistungen setzt dessen ausdrücklichen Wunsch sowie den Abschluss einer schriftlichen Wahlleistungsvereinbarung nach vorheriger wirtschaftlicher Aufklärung voraus.

Es gibt eine Zielgruppe, die bereit ist, zu zahlen

Insbesondere im städtischen Raum gebe es eine Zielgruppe, die bereit sei, für ihren Arztbesuch Geld zu bezahlen, wenn die Versorgung spürbar besser ist, zeigt sich die Praxisberaterin überzeugt. Natürlich gebe es auch Personen, die sich das nicht leisten können. Die Praxisteams hätten dafür aber ein Gespür und wüssten, wen sie ansprechen können. Der Virchowbund arbeite zudem gerade an Lösungen für Praxen, die aufgrund der sozio-ökonomischen Struktur ihres Klientels nicht auf Privatleistungen setzen können. Das betreffe etwa Regionen in Ostdeutschland.

Insgesamt sei es paradox, dass Niedergelassene durch ein Gesetz, mit dem die Bundesregierung die medizinische Versorgung in der GKV zu stabilisieren behauptet, in die Privatmedizin gedrängt werden, resümiert die Praxisberaterin. Sie geht davon aus, dass sich die Versorgungslandschaft langfristig verändern wird: Auch gesetzlich Versicherte würden es nach und nach als normal empfinden, öfter für medizinische Angebote zu zahlen.

Das bedeute aber auch, dass sich die Kommunikation und der Öffentlichkeitsauftritt der Praxen verändern müssen. Denn wenn Patientinnen und Patienten sich für eine Privatbehandlung entscheiden sollen, obwohl sie eine Leistung in einer Nachbarpraxis zulasten der GKV bekommen könnten, brauchen sie überzeugende  Gründe dafür. „Ich muss die Praxis nicht zu einem Wellness-Tempel machen, aber die Leute sollten sich willkommen und ernst genommen fühlen.“

Lohnen sich genehmigungspflichtige Leistungen noch?

Als weiteren Schritt rät Plückhahn, zu prüfen, ob sich genehmigungspflichtige Leistungen wie Ultraschall, ambulantes Operieren, Balneophototherapie, Schmerztherapie oder psychosomatische Grundversorgung für die Praxis rechnen. Denn in Zukunft fallen auch diese Leistungen unter die Budgetierung – wenn auch noch nicht feststehe, welche Leistung in welcher Höhe gedeckelt wird. Wenn man zu dem Schluss gelange, dass sich das Angebot nicht lohnt, sei es möglich, der KV die Genehmigung zurückzugeben, erklärt die Beraterin. Allerdings sollte man sich dies schriftlich bestätigen lassen – einseitige Rückgaben seien umstritten. Bei Neugründungen empfehle sie ihren Klientinnen und Klienten, Genehmigungen gar nicht erst zu beantragen.

Für Hausärztinnen und Hausärzte gibt es Entwarnung: Die HzV lohnt sich vorerst weiterhin. „Wobei eine Fixkostendegression im Gesundheitswesen nichts verloren hat“, kritisiert Plückhahn. Wie das angekündigte Primärversorgungsmodell umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. 

Für die nächsten Wochen empfiehlt die Beraterin allen Niedergelassenen, regelmäßig die Webseite ihrer KV zu prüfen. Bald werde es Informationen dazu geben, welche Leistungen in welcher Höhe budgetiert werden. Bis dahin sei es ein guter Anfang, sich einen Überblick über die eigenen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu machen.

Weitere Webinare des Virchowbunds

In den kommenden Wochen bietet der Virchowbund weitere Webinare an. Die Anmeldung ist hier möglich.

  • 26.08.2026: Wirtschaftlich überleben bei Honorarverlust – Teil 2: Kostensenkung

  • 02.09.2026: Spargesetz-Spezial: Der Businessplan für die Arztpraxis ab 2027

  • 03.09.2026: Clever privat vorsorgen als Arzt

Foto von Isabel Aulehla

Isabel Aulehla

Redakteurin Medical Tribune
Isabel Aulehla arbeitet seit 2019 im Ressort für Politik & Praxis der Medical Tribune, erst als Volontärin, dann als Redakteurin. Zuvor studierte sie Publizistik und Soziologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Sie befasst sich besonders gerne mit Themen rund um Behandlungsfehler und KI. Außerdem ist sie Host des Podcasts O-Ton Innere Medizin.

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