G-BA überprüft Gesundheitsuntersuchung

GOP 01732: Was wird aus dem Gesundheits-Check-up?

Abrechnungstipp
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Die Blutdruckmessung gehört zum Gesundheits-Check-up ab 35 Jahren und kann Hinweise auf bislang unerkannten Bluthochdruck liefern.

Beim Gesundheits-Check-up für Versicherte ab 35 Jahren werden Bluthochdruck, Hyperlipidämie oder Diabetes oft erstmals entdeckt. Infolge des GKV-Spargesetzes wird die Leistung jetzt aber überprüft. Wie Praxen reagieren sollten.

Die Inanspruchnahme des Gesundheits-Check-ups variiert stark je nach Region, Altersgruppe und Geschlecht (siehe Kasten). Das  könnte der Grund dafür sein, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Regelungen zu Gesundheitsuntersuchungen laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz überprüfen und bis zum 31. Dezember 2027 über eine Anpassung der Richtlinien beschließen soll. Überdacht werden sollen Altersgrenzen, Zielgruppen, Häufigkeit der Untersuchungen, Untersuchungsinhalte, geschlechtsspezifische Besonderheiten und Zielerkrankungen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Eingrenzung auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie deren Risiken und Begleit- und Folgeerkrankungen.

Wer nimmt am Check-up teil?

Nach aktuellen Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und regionalen Gesundheitsreports nehmen über einen Beobachtungszeitraum von vier Jahren insgesamt etwa 64 % der AOK-Versicherten ab 35 Jahren den Check-up regelmäßig wahr. Frauen nutzen die Vorsorge im Schnitt etwas häufiger als Männer. So liegt die Quote im Alter von 35 bis 64 Jahren bei ca. 52 % bei Frauen und 46 % bei Männern. Die höchste Beteiligung zeigt sich bei Älteren zwischen 65 und 80 Jahren mit rund 72 % (Frauen) bzw. 69 % (Männer). Jüngere Auswertungen einzelner Landesverbände (wie z. B. der AOK Rheinland/Hamburg) zeigen aber auch, dass je nach Landkreis oder Stadtteil zwischen 48 % und 63 % der Berechtigten das Angebot nutzen, wobei in manchen Regionen (wie z. B. in Norddeutschland) die Inanspruchnahme deutlich niedriger ausfällt.

Der gesetzliche Anspruch auf den Check-up bleibt bestehen

Eine Gefahr für den Check-up ist das aber nicht wirklich. Denn im ersten Absatz des § 25 SGB V steht unverändert, dass Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf eine alters-, geschlechter- und zielgruppengerechte ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen, zur Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten und eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung, einschließlich einer Überprüfung des Impfstatus haben. Der Check-up wird damit grundsätzlich nicht infrage gestellt.

Fakt ist vielmehr, dass die GOP 01732 zusammen mit dem einmaligen Zuschlag nach der GOP 01734 für das Hepatitisscreening unverändert weiter für den Rest des Jahres 2026 und auch für das gesamte Jahr 2027 gültig ist. Welche Änderungen oder Anpassungen der Gemeinsame Bundesausschuss ab 2028 vornimmt, kann man in aller Ruhe abwarten.

Wie wird die GOP 01732 ab 2027 vergütet?

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