Organspende: Hausärzt:innen sollen beraten
Hausärzt:innen können ihre Patient:innen (ab vollendetem 14. Lebensjahr) künftig bei Bedarf alle 2 Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das aktualisierte Transplantationsgesetz vor.
Hausärzt:innen können ihre Patient:innen (ab vollendetem 14. Lebensjahr) künftig bei Bedarf alle 2 Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das aktualisierte Transplantationsgesetz vor.