Höhere Grundpauschale für Rheumatologen

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Die Grundpauschale der Rheumatologen wird zum 1. Oktober um 2 Punkte erhöht.

Seit Kurzem können Ärzte eine podologische Therapie nicht mehr nur bei Diabetischem Fußsyndrom verordnen. Der Mehraufwand, den die Indikationsausweitung bedeutet, wird ab Oktober in der Grundpauschale der Rheumatologen berücksichtigt.